ALLGEMEINE
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag der ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH und für Veranstaltungen
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung von Hotelzimmern
(Hotelaufnahmevertrag) sowie für Verträge über die mietweise Überlassung der ÜberFluss Apartments in Bremen, Hamburg und Düsseldorf sowie für alle in diesem Zusammenhang für die Gäste erbrachten Leistungen des Betreibers der ÜberFluss Apartments der ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH, damit verbundene für den Kunden erbrachte weitere Leistungen und Lieferungen sowie für die zeitweise Überlassung von Tagungs-, Konferenz-, Bankett- und (sonstigen) Veranstaltungsflächen (Veranstaltungsvertrag) der ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH zur Durchführung von Veranstaltungen jeglicher Art, wie Tagungen, Konferenzen, Seminaren, Familien- und sonstigen Feiern und anderer Veranstaltungen, alle damit verbundenen für den Kunden erbrachten weiteren Lieferungen und Leistungen, insbesondere die gastronomische Versorgung.
2. Abweichende Bestimmungen, insbesondere auch Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden von der ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH ausdrücklich schriftlich anerkannt.
II. Vertragsabschluss
1. Der Hotelaufnahmevertrag, Beherbergungsvertrag und der Veranstaltungsvertrag kommen jeweils durch schriftliche Auftragsbestätigung der ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH nach Buchungsanfrage des Kunden zustande. Der Hotelaufnahmevertrag kommt auch durch mündliche Bestätigung zustande. Mit der Buchungsanfrage sind der Grund und der Zweck der Veranstaltung aufzugeben.
2. Vertragspartner sind die ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH und der Kunde. Hat ein Dritter die Buchung für den Kunden erteilt, haftet der Dritte der ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH gegenüber als Besteller zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern der ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH eine entsprechende Erklärung des Dritten, wie z.B. eine Kostenübernahme mit Firmenstempel und Unterschrift, vorliegt. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Kunden weiterzuleiten.
3. Auf eine Buchungsanfrage für Longstay oder Shortstay des Gastes hin kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung der ÜberFluss Apartments der Vertrag (Beherbergungsvertrag) zustande. Es steht den ÜberFluss Apartments frei, die Buchung in Textform zu bestätigen.
a) Die Überlassung der Apartments erfolgt zu Beherbergungszwecken. Die Unter- oder Weitervermietung der Apartments sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ist nicht gestattet.
b) Auf Anfrage stellt die ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH eine sog.„Apartmentgeberbestätigung“ an den Gast aus, jedoch in keinem Fall eine „Wohnungsgeberbestätigung“.
c) Es ist nicht gestattet, unter Vorlage der Reservierungsbestätigung oder der ausgestellten Apartmentgeberbestätigung einen festen Wohnsitz für Immobilien der ÜberFLuss Hotelbetriebsgesellschaft mbH anzumelden.
4. Die ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH kann vom Kunden und/oder vom Dritten eine angemessene Vorauszahlung und/oder Sicherheitsleistung (z. B. Kreditkarten, Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften), auch zur Absicherung vor eventuellen Schäden verlangen.
5. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer, Flächen und sonstigen Räume und/oder deren Nutzung zu anderen als der in der Auftragsbestätigung genannten Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH.
III. Mietdauer und Leistungen
1. Die Mietdauer für die Apartments beträgt mindestens 7 Tage und höchstens 6 Monate. Eine neue Anschlussbuchung darf je nach Auslastung des Hauses jederzeit angefragt werden.
2. Die ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH ist verpflichtet, das vom Gast auf Zeit gebuchte Apartment nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Leistungsbeschreibung auf der Website (www.ueberfluss.de) bereit zu halten. Sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, hat der Gast innerhalb einer Zimmerkategorie keinen Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Apartments.
IV. Leistungen, Preise, Zahlung
1. Die ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und zugesagten Leistungen nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die zugesagten und die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen der ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH gegenüber Dritten. Darüber hinaus haften der Kunde und der Besteller für die Bezahlung sämtlicher von den Veranstaltungsteilnehmern bestellter Leistungen, insbesondere Speisen und Getränke sowie sonstiger von den Veranstaltungsteilnehmern veranlassten Kosten.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung sechs Monate, und erhöht sich der von der ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um max. 5 %, anheben.
4. Die Preise können von der ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH auch dann geändert werden, wenn
a) im Falle des Hotelaufnahmevertrages der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH oder der Aufenthaltsdauer des Kunden wünscht und das Hotel dem zustimmt;
b) im Falle des Veranstaltungsvertrages der Kunde nachträglich Änderungen der Größe und/oder Anzahl der gebuchten Flächen und Räume, der Anzahl der Veranstaltungsteilnehmer, der Leistung der ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH und/oder der Veranstaltungsdauer des Kunden wünscht, und die ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH dem zustimmt. Ist keine Veranstaltungsdauer vereinbart, kann die ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH für Veranstaltungen, die über 23.00 Uhr hinausgehen, zusätzliche Aufwendungen, insbesondere für Personal für jede weitere angefangene Stunde, berechnen.
5. Rechnungen der ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist die ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 8 % über dem Basiszinssatz. Der ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann die ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH eine Mahngebühr von€ 5,- erheben.
6. Die ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH ist berechtigt, die während der Veranstaltung des Kunden der ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH aufgelaufenen Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.
7. Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung der ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH aufrechnen oder mindern.
8. Die ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH behält sich vor, eine Bonitätsprüfung vorzunehmen und bei negativem Ergebnis vom Vertrag zurückzutreten oder aber eine Vorauszahlung zu verlangen.
9. Wünscht der Gast eine Verlängerung des Vertrages, ist die ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH berechtigt, bei oder nach Vereinbarung der Vertragsverlängerung eine Vorauszahlung bis zur Höhe des voraussichtlichen Gesamtpreises für den Verlängerungszeitraum zu verlangen.
10. Rechnungen der ÜberFluss Apartments ohne Fälligkeitsdatum sind bei Abreise bei Check-Out zu begleichen.
11. Die Akzeptanz und die Auswahl von Kreditkarten sind den ÜberFluss Apartments in jedem einzelnen Fall bei Vorlage einer Kreditkarte freigestellt.
12. Gerät der Gast gegenüber der ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH mit der Erfüllung einer Forderung in Verzug, ist die ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Gast, auch gestundete oder kreditierte Forderungen, sofort fällig zu stellen. Bei Zahlungsverzug ist die ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Sie behält sich den Nachweis eines höheren Schadens vor.
13. Alle Ansprüche des Gastes gegen die ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Für den Beginn der Verjährungsfrist gilt § 199 Abs. 1 BGB. Die Verjährungsverkürzung gilt nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der ÜberFluss Apartments, eines gesetzlichen Vertreters der ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH oder eines Erfüllungsgehilfen der ÜberFluss Apartments beruhen sowie bei Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und ferner bei Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH, eines gesetzlichen Vertreters der ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH oder eines Erfüllungsgehilfen der ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Gast vertraut und vertrauen darf.
14. Bitte beachten Sie, dass die Kulturförderabgabe der Stadt Bremen, in Höhe von 5% vom Übernachtungspreis, nicht im Preis inbegriffen ist.
V. Haftung des Gastes
1. Der Gast ist verpflichtet, das angemietete Apartment/ Hotelzimmer/ die Veranstaltungsfläche sowie die darin befindlichen Einrichtungen und Ausstattungen, ferner die allgemeinen Flächen und Einrichtungen pfleglich und schonend zu behandeln.
2. Der Gast haftet für alle Schäden, die der ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH durch ihn selbst, seine Gäste oder andere Personen, für die er verantwortlich ist, entstehen. Dies gilt insbesondere für Beschädigungen der Apartments und ihrer Einrichtung und Ausstattung, bei Entfernung von Einrichtungen und Ausstattung, sowie bei Beschädigungen in den allgemeinen Bereichen der ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH.
3. Für den Fall der Nichtbeachtung der Brandschutz-Richtlinien, haftet der Gast für die Kosten, die durch das Auslösen eines Fehlalarms entstehen.
4. Allen Gästen der ÜberFluss Apartments in Bremen stehen gemeinschaftlich Waschmaschinen und Trockner zur Nutzung zur Verfügung. Der Gast ist verpflichtet, die Waschmaschinen und Trockner bei einer Nutzung pfleglich zu behandeln und die Benutzungsregeln gemäß Aushang zu beachten. Der Gast haftet für sämtliche Schäden, welche durch eine unsachgemäße Benutzung der Geräte entstehen. Dies gilt insbesondere für Schäden an den Geräten und diesbezügliche Reparaturkosten sowie Folgeschäden durch ausdringendes Wasser.
5. Sollten an den Leistungen der ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH Mängel oder Störungen auftreten, hat der Gast dies nach Feststellung unverzüglich zu rügen, damit ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH die Möglichkeit erhält, die Mängel bzw. Störungen ggf. zu beseitigen. Unterlässt es der Gast schuldhaft, einen Mangel gegenüber der ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vereinbarten Entgelts nicht ein. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen Schaden möglichst gering zu halten.
VI. Rücktritt des Kunden/Nichtinanspruchnahme der Leistungen der ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH
1. Der Rücktritt des Kunden ist, von dem mit der ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH geschlossenen Vertrag nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn die ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
2. Wurde ein Termin für die kostenfreie Ausübung des Rücktrittsrechtes vereinbart, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche von der ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er es nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber der ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH in Textform ausübt.
3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktrittsrecht und stimmt der ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält die ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Die ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, kann die ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglichen Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen zu zahlen. Ihm steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Für Veranstaltungsverträge gilt darüber hinaus:
a) Ist das Recht zum kostenfreien Rücktritt nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Recht zum kostenfreien Rücktritt und stimmt die ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH einer kostenfreien Vertragsaufhebung nicht zu, sind die vertraglich ausdrücklich ausgewiesenen Flächen- und Raumkosten aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch genommen werden. Waren die Flächen- und Raumkosten im Vertrag nicht ausdrücklich ausgewiesen, sondern anteilig in der Tagungspauschale enthalten, kann die ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH bei einem Rücktritt den auf die Flächen-/Raumkosten entfallenden Anteil x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung stellen. Einnahmen aus etwaiger anderweitiger Vermietung der Flächen/Räume hat die ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH anzurechnen.
Stornierungsfristen für die gebuchten Hotelzimmer:
bis 30 Tage vor Anreise können alle bestellten Zimmer kostenfrei storniert werden. bis 21 Tage vor Anreise können 80% der bestellten Zimmer kostenfrei storniert werden. bis 14 Tage vor Anreise können 20% der bestellten Zimmer kostenfrei storniert werden. bis 5 Tage vor Anreise können 10% der bestellten Zimmer kostenfrei storniert werden.
4. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 30 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn möglich.
5. Die Berechnung des Verzehrumsatzes erfolgt nach der Formel: Menüpreis der Veranstaltung zuzüglich Getränke x Teilnehmerzahl. War für den Verzehr noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste Drei-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. Getränke werden mit einem Drittel des Menüpreises berechnet.
6. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch Nummern 2 bis 3 berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Der ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH steht der Nachweis eines höheren Schadens frei.
VII. Rücktritt der ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH
1. Sofern dem Kunden ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer IV Abs. 3 eingeräumt wurde, ist die ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, sofern Anfragen anderer Kunden nach den gebuchten Zimmern, Flächen/Räumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH die Buchung in angemessener Frist nicht endgültig bestätigt.
2. Wird eine gemäß Ziffer II. Abs. 3 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten angemessenen Frist geleistet, so ist die ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist die ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls – höhere Gewalt oder andere der ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; – Zimmer, Flächen/Räume unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; – die ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH zuzurechnen ist; – eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer II Abs. 4 vorliegt; – ein Fall der Ziffer VI Abs. 3 vorliegt; – die Verpflichtungen gemäß Ziffer VII Abs. 3 nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt sind oder die Erfüllung der ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH nicht oder nicht ordnungsgemäß nachgewiesen wurden; -die ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Kunden nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Kunde fällige Forderungen der ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche der ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH gefährdet erscheinen; – der Kunde über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat; – ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird.
4. Die ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
5. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VIII. An- und Abreise
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, Flächen/Räume, es sei denn, die ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer, Flächen/Räume schriftlich bestätigt.
2. Gebuchte Hotelzimmer/Apartments stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung, es sei denn, es wurde ein Early Check In mit einem Aufpreis von 15 Euro /Stunde vereinbart. Dies obliegt aber der Verfügbarkeit / Auslastung des vorigen Tages.
3. Die Anmeldung (Check-in) des Gastes erfolgt am vereinbarten Anreisetag bis 22:00 Uhr an der Hotelrezeption in der Langenstraße 72, 28195 Bremen. Dafür sind ein gültiger Personalausweis sowie eine Kreditkarte vorzulegen.
4. Gebuchte Hotelzimmer sind vom Kunden bis spätestens 18.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde oder eine gültige Kreditkarte zur Garantie der Buchung der Reservierung hinterlegt wurde, hat die ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH das Recht, gebuchte Hotelzimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Der ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.
5. Am vereinbarten Abreisetag sind die Hotelzimmer der ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen, sofern kein Late Check Out vereinbart wurde. Ein Late Check Out ist bis maximal 16 Uhr möglich und kostet für jede anfallende Stunde 15,00 Euro sofern die Verfügbarkeit / Auslastung des Hotels dieses zulässt. Danach kann die ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH, über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 17.00 Uhr den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 % des vollen gültigen Logispreises. Dem Kunden steht es frei, der ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
IX. Verpflichtungen / Haftung des Kunden
1. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Vertragspartners in den Veranstaltungsflächen bzw. in der ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH. Die ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH. Die gesetzliche Haftung nach §§ 701 ff BGB bleibt davon unberührt.
2. Die Anbringung von Dekorationsmaterial oder ähnlichem sowie die Nutzung von Flächen im Hotel außerhalb der angemieteten Zimmer, Flächen/ Räume, z. B. zu Ausstellungszwecken, bedürfen der schriftlichen Einwilligung der ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. Diese und sonstige von dem Kunden eingebrachten Gegenstände müssen den örtlichen feuerpolizeilichen und sonstigen Vorschriften entsprechen. Wenn sie nicht sofort, spätestens jedoch innerhalb von 12 Stunden nach Ende der Veranstaltung, abgeholt werden, erfolgt eine Lagerung im Hotel, für die eine angemessene Vergütung, mindestens in Höhe der Mietkosten für die benutzten Flächen, vom Kunden geschuldet wird. Vom Kunden zurückgelassener Müll kann auf Kosten der ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH entsorgt werden.
3. Für eine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer usw., hat er unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten.
4. Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen (z. B. nationale Spezialitäten) kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden, zumindest wird eine Servicegebühr bzw. Korkgeld berechnet.
5. Der Kunde verpflichtet sich, das Hotel unverzüglich unaufgefordert, spätestens jedoch bei Vertragsschluss, darüber aufzuklären, dass die Leistungserbringung und/oder die Veranstaltung, sei es aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters, geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange des Hotels zu beeinträchtigen. Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zum Hotel aufweisen und/oder die beispielsweise Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung des Hotels. Verletzt der Kunde diese Aufklärungspflicht oder erfolgt eine Veröffentlichung ohne solche Einwilligung, hat das Hotel das Recht, die Veranstaltung abzusagen. In diesem Falle gelten die Regelungen der Ziffer IV. der Allgemeinen Bedingungen (Rücktritt des Kunden, Stornierung) entsprechend.
6. Der Kunde und der Besteller haften für alle Schäden an Gebäude oder Inventar,
die durch Veranstaltungsteilnehmer, Veranstaltungsbesucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst oder seine gesetzlichen Vertreter verursacht werden.
7. Rauchen ist in allen unseren Gebäuden, Zimmern & Veranstaltungsräumen ausdrücklich untersagt und wird mit einer Strafe von € 200,00 berechnet.
8. Es ist ausdrücklich untersagt, ein Gewerbe auf eines unserer Objekte anzumelden.
9. Das Hausrecht liegt jederzeit bei der ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH, d.h. auch den Personen, durch welche sie vertreten wird.
10. In allen Gebäuden der ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH ist zur Überwachung der Flure und Rettungswege eine Brandmelde-/Videoanlage installiert. Ein grundloses Auslösen der BMA durch die Nutzer insbesondere durch Rauchen in den Zimmern, Apartments, Gemeinschaftsräumen /Fluren und die dadurch entstehenden Kosten werden auf den Verursacher umgelegt. Da die Brandmelde-/Videoanlage dem Schutz der Bewohner dient, sind alle Nutzer gehalten auf eine ordnungsgemäße und verantwortungsvolle Handhabung zu achten.
11. Hauseingänge, Treppen und Flure in allen Objekten der ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH sind als Fluchtwege stets freizuhalten.
12. Es ist absolut untersagt die Feuermelder vorsätzlich abzudrehen, da dieses ein Verstoß gegen die gesetzlichen Vorschriften bedeutet. Sollte es zu einem Feuerwehreinsatz kommen aufgrund einer zu starken Rauchentwicklung beim Kochen durch unsachgemäßes Verhalten, werden die Kosten vom Gast getragen.
13. Sie sind zusätzlich bei einem Aufenthalt unserer Apartments dazu verpflichtet, eine Kaution in Höhe von € 500,00 pro Apartment / Zimmer zu leisten. Diese wird Ihnen innerhalb weniger Tage nach Ihrer Abreise abzüglich einer Endreinigungspauschale von€100,00 pro Aufenthalt zurückerstattet. Die Kaution dient als Sicherheitsleistung für eventuelle Schäden in den Apartments, die durch unsachgemäßen Umgang entstehen können.
X. Haftung der ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH, Verjährung
1. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH auftreten, wird sich die ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Kunde schuldhaft, einen Mangel der ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.
2. Die ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
3. Die ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH haftet für leicht fahrlässig verursachte sonstige Schäden nur dann, wenn diese auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
4. Bei sonstigen Schäden ist die Haftung der ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH darüber hinaus für jeden Schadensfall im Einzelnen und alle Schadensfälle aus und im Zusammenhang mit den vertraglichen Leistungen auf einen Betrag von max. € 5.000.000,- für Sachschäden und auf max. € 100.000, – für Vermögensschäden begrenzt. Die Haftungsbegrenzung und -ausschlüsse gelten nicht, falls die sonstigen Schäden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH, seiner gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten beruhen.
5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadensersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund einschließlich von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch in Fällen etwaiger Schadensersatzansprüche eines Kunden gegen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen der ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH. Sie gelten nicht in den Fällen einer Haftung für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes, bei arglistig verschwiegenen Fehlern oder bei Personenschäden.
6. Für eingebrachte Sachen haftet die ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, d. h. bis zum Hundertfachen des Beherbergungspreises, höchstens jedoch bis zu € 3.500, -. Für Wertgegenstände
(Bargeld, Schmuck, usw.) ist diese Haftung begrenzt auf € 800,-. Geld und Wertgegenstände, die im Hotelsafe aufbewahrt werden, sind bis zu einem Höchstwert von € 10.000, – versichert. Die ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH Anzeige erstattet.
7. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht der ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung
auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, haftet die ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH nicht, soweit die ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. In diesem Falle muss der Schaden spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstücks gegenüber der ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH geltend gemacht werden.
8. Weckaufträge werden von der ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
9. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Kunden und/oder Teilnehmer der Veranstaltung werden mit Sorgfalt behandelt. Die ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
10. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden auf Anfrage, Risiko und Kosten nachgesandt. Die ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH ist berechtigt, nach spätestens dreimonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben.
11. Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren spätestens nach zwei Jahren von dem Zeitpunkt, in welchem der Kunde Kenntnis von dem Schaden erlangt, bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach drei Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung der ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH beruhen.
XI. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – im kaufmännischen Verkehr ist der Sitz der ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat,
gilt als Gerichtsstand der Sitz der ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH. Die ÜberFluss Hotelbetriebsgesellschaft mbH ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden anhängig zu machen.
4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.